ESMA ECAI
Erstellung von Ratings
Die Erstellung von Ratings ist in der Europäischen Union gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (EU-Ratingverordnung) ausschließlich registrierten Ratingagenturen vorbehalten. Die Registrierung und die laufende Aufsicht über die Ratingtätigkeit von EU-Ratingagenturen hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris. Creditreform Rating ist seit 2011 im Sinne der EU-Ratingverordnung registriert und unterliegt seither der Finanzaufsicht der ESMA.
Der Fokus von Creditreform Rating im Rahmen der Ratingtätigkeiten liegt auf der Erstellung aufsichtsrechtlich verwendbarer Ratings. Unsere Ratings werden zu regulatorischen Zwecken von den zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden, der European Banking Authority (EBA) und der European Insurance And Occupational Pensions Authority (EIOPA) akzeptiert. Entsprechend können europäische Finanzinstitute unsere Ratings bei der Ermittlung von Eigenkapitalanforderungen nutzen.
Anerkennung als ECAI
Creditreform Rating wurde auf der Grundlage der einschlägigen Kapitaladäquanzverordnung (EU-Verordnung (EU) Nr. 575/2013) von der European Banking Authority EBA als ECAI (External Credit Assessment Institution) anerkannt. Der gemeinsame Ausschuss der drei Aufsichtsbehörden ESA (bestehend aus EBA, EIOPA und ESMA) hat das für die Berechnung der Eigenkapitalhinterlegung notwendige Mapping vergeben. In einem weiteren Anerkennungsschritt wurde festgestellt, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute für ihre Aufsichtszwecke gleichermaßen beauftragte und unbeauftragte Ratings der Creditreform Rating verwenden dürfen.
Durch die koordinierte Umsetzung der einschlägigen europäischen Gesetzgebung zum Zwecke der kapitaladäquaten Sicherung von beaufsichtigten Bank- und Versicherungsunternehmen seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA wurden die Ratings der Creditreform Rating auch von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA zu Aufsichtszwecken anerkannt und verfügen hier ebenfalls über ein entsprechendes Mapping.
"Kleine Ratingagentur"
Creditreform Rating gehört zur Kategorie „Kleine Ratingagentur“ im Sinne der am 20. Juni 2013 in Kraft getretenen EU-Verordnung Nr. 462/2013 (CRA III-Verordnung). Darunter fallen Ratingagenturen, die den Schwellenwert eines Marktanteils von zehn Prozent unterschreiten. Die Verordnung hat die Stärkung des Wettbewerbs im Ratingmarkt zum Ziel. Kleine Ratingagenturen sind danach zu stärken und ihr Wachstum zu fördern. Damit verbunden sind umfangreiche Anforderungen an den Emissionsprozess von Schuldverschreibungen und strukturierten Finanzierungen. Grundsätzlich ist die Verwendung der Ratings kleinerer Ratingagenturen obligatorisch zu prüfen, wenn ein Emittent die Beauftragung von mehr als einer Ratingagentur für dieselbe Emission oder Einheit anstrebt. Bei der Emission einer strukturierten Finanzierung müssen zudem mindestens zwei Ratingagenturen beauftragt werden, wobei die Inanspruchnahme einer kleineren Ratingagentur zu prüfen ist. Creditreform Rating konnte sich in diesem Zusammenhang als verlässlicher Partner zahlreicher großer Finanzinstitute für das Rating von Kapitalmarkttransaktionen gemäß den Anforderungen der Verordnung bewähren.
Weitere Einzelheiten über die Registrierung und Aufsicht von Ratingagenturen, die Anerkennung als ECAI, Mappings und die Verwendbarkeit unserer Ratings für Aufsichtszwecke finden Sie u.a. unter folgenden Links: