Regulatorische Anforderungen
Registrierung
Die Creditreform Rating AG ist als Ratingagentur gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (EU-Ratingverordnung) registriert.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte
An dieser Stelle veröffentlicht die Creditreform Rating AG alle tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikte. Aktuell sind keine tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte ersichtlich.
Generell gilt: Die Creditreform Rating AG erkennt, beseitigt oder bewältigt tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die Analysen und Urteile ihrer Ratinganalysten und der Personen, die Ratings genehmigen, beeinflussen können, und legt diese klar und unmissverständlich offen.
Grundsätze für die Vergütung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter der CRA, die in der Analyse tätig sind, erhalten Gehälter, die unabhängig von bestimmten Ratings oder Nebendienstleistungen sind.
Nebendienstleistungen
Verzeichnis der Nebendienstleistungen
Neben Ratingdienstleistungen erbringt die Creditreform Rating AG folgende Nebendienstleistungen:
Ratingnahe-Dienstleistungen:
- Pre-Ratings
- Credit Estimates/Credit Assessments
- Durchführung und Erstellung von Ratings, welche nicht unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (EU-Ratingverordnung) oder andere Regulierungen fallen
Sonstige Dienstleistungen:
- ESG-Ratings
- Auftragsbezogene Analysen (Volkswirtschaftliche-, Markt- und Portfolioanalysen)
- Verkauf von Daten
Veröffentlichung
Veröffentlichung von Ratings
Creditreform Rating AG definiert den Begriff „Rating“ unter Berücksichtigung der Legaldefinition der geltenden EU-Ratingverordnung. Gemäß Artikel 3 der EU-Ratingverordnung ist „Rating“ ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder den Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente, das anhand eines festgelegten und definierten Einstufungsverfahrens für Ratingkategorien abgegeben wird.
Creditreform Rating AG erstellt dabei sowohl „private“ als auch „öffentliche“ Ratings im Sinne der EU-Ratingverordnung. Die Unterscheidung zwischen den „privaten“ und „öffentlichen“ Ratings erfolgt unter Beachtung der „ESMA-Leitlinien und Empfehlungen zum Geltungsbereich der CRA-Verordnung“ (ESMA/2013/720).
Verhaltenskodex
Verhaltenskodex
Transparenzberichte
Transparenzberichte
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Transparenzbericht 2023.pdf434,5 KiB
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Transparenzbericht 2022.pdf310,0 KiB
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Transparenzbericht 2021.pdf309,7 KiB
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Transparenzbericht 2020.pdf309,7 KiB
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Transparenzbericht 2019.pdf310,9 KiB
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Transparenzbericht 2018.pdf230,7 KiB
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Transparenzbericht 2017.pdf230,7 KiB
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Transparenzbericht 2016.pdf225,0 KiB
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Transparenzbericht 2015.pdf266,1 KiB
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Transparenzbericht 2014.pdf265,2 KiB
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Transparenzbericht 2013.pdf260,1 KiB
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Transparenzbericht 2012.pdf258,2 KiB
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Transparenzbericht 2011.pdf296,6 KiB
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Transparenzbericht 2010.pdf51,8 KiB